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VOB/B oder BGB-Werkvertrag: was das für Sie bedeutet

Geschrieben von J.W. van Stiphout

Zwei Betriebe können dieselbe Arbeit machen und unter zwei verschiedenen Regelwerken abrechnen. Welches gilt, hängt daran, was vereinbart wurde — und das merken die meisten erst, wenn etwas schiefgeht.

Der Unterschied in einem Satz

Das BGB gilt immer. Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Sie ist ein Klauselwerk und kein Gesetz, und sie verschiebt an mehreren Stellen das Gleichgewicht: bei den Fristen, bei der Abnahme, beim Umgang mit Nachträgen und bei der Kündigung.

Woran Sie merken, welcher Rahmen gilt

AGB gelten, wenn Sie im Angebot ausdrücklich darauf hinweisen und der Kunde sie einsehen kann — zwischen Unternehmen genügt der Hinweis auf Angebot oder Auftragsbestätigung (§§ 305, 310 BGB). Schickt der Auftraggeber eigene Einkaufsbedingungen mit, gilt nur, worin beide übereinstimmen; für den Rest gilt das Gesetz. Die VOB/B muss als Ganzes vereinbart sein. Das ist der Punkt, an dem sich ein einmaliges Gespräch mit einer Rechtsberatung über Jahre auszahlt — danach steht das Ergebnis in jeder Angebotsvorlage.

Was es für die tägliche Arbeit bedeutet

Für Ihre Verwaltung folgt daraus vor allem eins: halten Sie am Auftrag selbst fest, welcher Rahmen gilt. Wer das im Kopf hat, hat es beim dritten gleichzeitigen Auftrag nicht mehr im Kopf.

Und im Angebot?

Schreiben Sie in einem Satz, was gilt, und benutzen Sie überall denselben Satz. Das ist keine juristische Kunst, sondern Beständigkeit — und genau die geht verloren, sobald drei Leute Angebote mit ihrer eigenen Vorlage schreiben.

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