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Gewährleistung im Handwerk: Fristen, Beweislast, Dokumentation

Gewährleistung ist der Teil des Auftrags, der lange nach der Rechnung noch etwas kosten kann. Wie viel, hängt fast nie an der Arbeit selbst ab, sondern daran, was Sie über sie zeigen können.

Die Uhr läuft ab der Abnahme

Nicht ab dem Ende der Arbeit, nicht ab der Rechnung: ab der Abnahme. Das ist einer der Gründe, sie nicht nebenbei geschehen zu lassen. Wie lang die Frist ist, hängt an der Art der Leistung und daran, ob nach BGB oder nach VOB/B gearbeitet wird; die genauen Fristen und wann sie abweichen: [PLACEHOLDER]

Die Beweislast dreht sich um

Vor der Abnahme müssen Sie zeigen, dass die Leistung in Ordnung ist. Danach muss der Besteller zeigen, dass der Mangel schon bei der Abnahme vorlag. Das ist ein erheblicher Unterschied, und er ist der praktische Grund, warum ein sauberes Abnahmeprotokoll mehr wert ist als jede Formulierung in den Bedingungen.

Was Sie dafür festhalten sollten

Der vorletzte Punkt kostet zwei Minuten und beendet die Frage, ob die Anlage bei der Übergabe richtig eingestellt war. Der letzte beendet die Frage, ob der Kunde wusste, wie er sie bedient.

Warum es an die Anlage gehört und nicht an den Kunden

Ein Gebäude wechselt den Eigentümer, eine Anlage bleibt. Hängt die Gewährleistungsfrist an der Anlage, dann sieht Ihr Monteur beim nächsten Einsatz sofort, ob er im Rahmen der Gewährleistung steht oder eine Rechnung schreibt. Hängt sie am Kunden, ist sie nach dem ersten Verkauf des Hauses weg.

Nacherfüllung ist kein Nachtrag

Die Beseitigung eines eigenen Mangels wird nicht berechnet. Das ist offensichtlich, geht in der Praxis aber unter, weil auf derselben Baustelle oft beides passiert: ein Mangel wird behoben und der Kunde will bei der Gelegenheit noch etwas dazu. Halten Sie die zwei im Bericht auseinander, sonst tut es der Kunde für Sie.

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