Das Angebot entscheidet, wie die Abrechnung läuft
Die meisten Diskussionen am Ende eines Auftrags sind im Angebot angelegt. Steht dort nicht, was nicht enthalten ist, wird jede Zusatzleistung zur Verhandlung. Steht dort keine Bedarfsposition mit klarem Betrag, ist jede Mengenabweichung eine Überraschung.
Seit der Reform des Bauvertragsrechts regelt § 650b BGB, dass der Besteller eine Änderung verlangen kann und dass über die Mehrvergütung zunächst eine Einigung gesucht wird; § 650c beschreibt, wie sie berechnet wird, wenn das nicht gelingt. Wer nach VOB/B arbeitet, hat dafür eigene Klauseln. Das ist keine Rechtsberatung — die praktische Folge ist aber für jeden Betrieb dieselbe: über Mehrleistung wird gesprochen, bevor sie ausgeführt wird, und das Gespräch muss auffindbar bleiben.
Was die Software dafür tut
Textbausteine, die immer mitlaufen
Was nicht im Preis enthalten ist, und der Satz, dass Mehrleistungen vorab bestätigt werden. In jedem Angebot, unabhängig davon wer es geschrieben hat.
Digitale Freigabe
Der Kunde gibt das Angebot online frei. Sie sehen, wann er es geöffnet hat — das ist der Moment für den Anruf.
Nachtrag am Auftrag
Nachtragspositionen hängen am Vorgang, mit Foto und Freigabe, und stehen beim Abrechnen schon bereit.
Bedarfspositionen
Mit Betrag und dem Hinweis, dass nach Aufmaß abgerechnet wird.
Vom Angebot zur Rechnung
Ein angenommenes Angebot wird zum Auftrag, der Auftrag sammelt Stunden, Material und Nachträge, und daraus entsteht die Rechnung. Kein Abtippen zwischendurch, und beim Abrechnen sehen Sie nebeneinander, was kalkuliert war und was es tatsächlich wurde.
Preise
Solo
Das ganze System für einen Monteur
Starter
CRM + Monteur-App bis 3 Monteure
Professional
Bis 10 Monteure, Rechnungen, WhatsApp
Enterprise
Mehrere Standorte + individuelle Anpassung
Fester Preis pro Betrieb — nicht pro Nutzer. 14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.
Schreiben Sie ein Angebot zur Probe
Legen Sie ein Angebot an, lassen Sie es freigeben und sehen Sie, was daraus wird.
14 Tage kostenlos testen →Häufige Fragen
Kann ich meine eigenen Vorlagen verwenden?
Ja. Logo, Farben und Textbausteine werden einmal eingerichtet und gelten dann für alle Angebote.
Ist eine digitale Freigabe rechtlich ausreichend?
Für die meisten Handwerksaufträge ist eine dokumentierte Zustimmung des Kunden üblich und ausreichend; entscheidend ist, dass nachvollziehbar bleibt wer wann was freigegeben hat. Ob für Ihren Vertragstyp Schriftform verlangt wird, klären Sie mit Ihrem Rechtsbeistand — [PLACEHOLDER].
Wie funktioniert das mit Bedarfspositionen?
Sie geben einen Betrag an und kennzeichnen die Position als nach Aufmaß abzurechnen. Beim Abrechnen tragen Sie die tatsächliche Menge ein und die Differenz ist sofort sichtbar.
Und wenn der Kunde nicht reagiert?
Angebote lassen sich mit einer Erinnerung versehen. Sie sehen in der Übersicht, welche offen sind und wie lange schon.