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Zeiterfassung

Zeiterfassung, die auf der Baustelle passiert

Der Monteur stempelt am Auftrag, nicht am Feierabend aus dem Gedächtnis. Die Stunden stehen damit gleichzeitig in der Lohnabrechnung und auf der Rechnung.

Zwei Gründe, und der zweite wird meistens vergessen

Über Zeiterfassung wird im Handwerk fast immer als Pflicht gesprochen, und das zu Recht: seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 muss die Arbeitszeit erfasst werden. Die Form ist dabei frei — Papier genügt. Ein Gesetz, das die elektronische Erfassung zur Regel macht, liegt als Entwurf vor und ist nicht in Kraft; für kleine Betriebe sind Übergangsfristen vorgesehen.

Der zweite Grund steht seltener im Vordergrund und zahlt sich schneller aus: Stunden, die nicht am Auftrag hängen, landen nicht auf der Rechnung. Ein Stundenzettel, der abends aus dem Gedächtnis ausgefüllt wird, rundet nach unten. Zwei nicht erfasste Stunden pro Monteur und Woche sind bei fünf Monteuren ein voller Arbeitsmonat im Jahr.

Wie es in der Praxis läuft

Starten und stoppen am Auftrag

Der Monteur wählt den Auftrag und startet. Kein Zettel, keine Erinnerungsarbeit am Abend.

Fahrzeit getrennt

Anfahrt, Arbeitszeit und Pause auseinandergehalten — sonst ist später nicht mehr zu klären, was berechenbar war.

Korrektur mit Spur

Änderungen bleiben nachvollziehbar. Eine Zeiterfassung, die sich spurlos ändern lässt, taugt als Nachweis nichts.

Direkt auf die Rechnung

Erfasste Stunden stehen beim Abrechnen bereit, mit dem Stundensatz des Auftrags.

Was Ihre Monteure davon merken

Am meisten Widerstand entsteht, wenn Zeiterfassung als Kontrolle ankommt. Praktisch merkt der Monteur vor allem, dass die Fragerei am Monatsende aufhört: keine Rückfragen mehr zu einem Freitag vor drei Wochen, und keine Diskussion über Stunden, die er geleistet und niemand aufgeschrieben hat.

Preise

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Häufige Fragen

Brauchen die Monteure ein eigenes Gerät?

Nein, die App läuft auf dem eigenen Telefon. Für Betriebe, die das nicht wollen, gibt es die Erfassung auch über ein gemeinsames Gerät.

Wie wird mit Pausen umgegangen?

Pausen werden getrennt erfasst und nicht als Arbeitszeit gezählt: das Arbeitszeitgesetz verlangt dreißig Minuten ab sechs Stunden und fünfundvierzig ab neun (§ 4 ArbZG), aufteilbar in Blöcke von fünfzehn Minuten. Fahrt- und Wegezeit richten sich nach Ihrem Tarifvertrag — im Bauhauptgewerbe der BRTV, sonst der Landestarif Ihres Gewerks.

Können Stunden nachträglich geändert werden?

Ja, aber sichtbar: wer wann was geändert hat bleibt nachvollziehbar. Genau das macht die Erfassung als Nachweis brauchbar.

Geht das an die Lohnabrechnung?

Die Stunden lassen sich als CSV oder Excel exportieren, je Mitarbeiter, Tag und Lohnart — Normalstunden, Mehrarbeit, Fahrtzeit, Auslösung. Ihr Lohnbüro oder Ihre Steuerberatung liest das direkt ein.

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