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Was werden Sie tun?
| Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|
Woran erkennt man ein Angebot, das unterschrieben zurückkommt?
Ein Angebot ist keine Rechnung mit anderer Überschrift. Es hat eine andere Aufgabe: Ihr Kunde soll ja sagen können, ohne noch einmal nachfragen zu müssen. Vier Dinge entscheiden darüber.
| Was | Warum es den Unterschied macht |
|---|---|
| Ein Leistungsverzeichnis statt einer Summe | Wer nur eine Zahl sieht, vergleicht Zahlen. Wer Positionen sieht, vergleicht Leistungen — und das ist Ihr Heimspiel. |
| Eine Bindefrist | Ohne Datum bleibt das Angebot liegen. Mit Datum wird daraus eine Entscheidung. |
| Was nicht enthalten ist | Gerüst, Entsorgung, Anfahrt: einmal aufgeschrieben spart es den Streit auf der Baustelle. |
| Eine Zustimmungszeile | Eine Zeile zum Unterschreiben senkt die Schwelle mehr, als man denkt. |
Freibleibend oder verbindlich?
Ein Angebot, das Sie als freibleibend bezeichnen, ist noch kein bindender Antrag — Sie können also noch absagen, wenn der Termin nicht mehr passt oder der Materialpreis gestiegen ist. Ohne diesen Zusatz sind Sie an Ihr Angebot gebunden, sobald Ihr Kunde zustimmt. Das Tool oben schreibt „freibleibend“ unter das Angebot; wenn Sie es verbindlich meinen, streichen Sie das Wort in der Bemerkung.
Nachträge: das Gespräch, das Sie einmal führen
Die meisten Auseinandersetzungen am Bau entstehen nicht am Angebot, sondern an dem, was während der Arbeit dazukommt. Halten Sie einen Nachtrag schriftlich fest, bevor Sie ihn ausführen — auch wenn es nur eine kurze Nachricht ist. Das ist derselbe Aufwand wie hinterher darüber zu reden, nur zu einem Zeitpunkt, an dem Ihr Kunde noch zustimmen möchte.
Steuersatz im Angebot
Es gelten dieselben Sätze wie auf der Rechnung: 19 % auf Handwerksarbeit, 7 % nicht auf Montagearbeit an einer Wohnung, und 0 % bei einer Photovoltaikanlage unter den Bedingungen von § 12 Abs. 3 UStG. Erbringen Sie die Leistung für einen anderen Baubetrieb, dann rechnen Sie später nach § 13b ab — sagen Sie das im Angebot schon, sonst ist der Betrag hinterher ein anderer, als Ihr Kunde im Kopf hatte.
Häufige Fragen
Ist mein Angebot bindend?
Nur, wenn Sie es nicht als freibleibend bezeichnen. Steht „freibleibend“ darunter, ist es noch kein bindender Antrag und Sie können absagen. Ohne diesen Zusatz sind Sie gebunden, sobald Ihr Kunde zustimmt.
Wie lange sollte ein Angebot gelten?
Zwei bis vier Wochen sind üblich. Wichtig ist weniger die Länge als das Datum an sich: ohne Bindefrist bleibt ein Angebot liegen, mit Bindefrist wird daraus eine Entscheidung. Das Tool setzt standardmäßig 30 Tage.
Muss die Umsatzsteuer im Angebot stehen?
Für einen privaten Kunden gehört der Bruttobetrag dazu — er zahlt ihn. Bei einem gewerblichen Kunden ist der Nettobetrag üblich. Rechnen Sie später nach § 13b ab, sagen Sie das im Angebot bereits, sonst ist der Endbetrag ein anderer als der, den Ihr Kunde erwartet hat.
Was gehört in ein Leistungsverzeichnis?
Pro Position eine Bezeichnung, die Menge und den Einzelpreis, konkret genug, dass ein Dritter versteht, was gemacht wird. Und genauso wichtig: was nicht enthalten ist — Gerüst, Entsorgung, Anfahrt. Das einmal aufzuschreiben spart den Streit auf der Baustelle.
Angebote, die nicht liegen bleiben
Mit Quandron sehen Sie genau, welche Angebote offen sind, geht vor dem Ablauf automatisch eine Erinnerung raus, und nach der Zustimmung entsteht daraus sofort ein Auftrag.
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