Rechnung ausfüllen
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Rechnung an
Was berechnen Sie?
| Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|
Was muss nach § 14 UStG auf einer Rechnung stehen?
Das Umsatzsteuergesetz nennt eine feste Liste. Fehlt etwas davon, darf Ihr Kunde die Vorsteuer nicht abziehen — und bei einer Prüfung wird das korrigiert. Das Tool oben setzt alle Angaben auf die Rechnung:
| Angabe | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift | Kein Postfach, sondern die Anschrift des Betriebs. |
| Name und Anschrift Ihres Kunden | Die Partei, die die Leistung tatsächlich bezieht. |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | Eine von beiden genügt. Die USt-IdNr. brauchen Sie zusätzlich bei Kunden im EU-Ausland. |
| Ausstellungsdatum | Das Datum, an dem die Rechnung geschrieben wird. |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | Einmalig vergeben und ohne Lücken in der Reihe. |
| Menge und Art der Leistung | So konkret, dass ein Dritter nachvollziehen kann, was geliefert wurde. |
| Liefer- oder Leistungsdatum | Auch dann, wenn es mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. |
| Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt | Getrennt, wenn Sie 19 % und 7 % mischen. |
| Steuersatz und Steuerbetrag | Oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung. |
| Vereinbarte Minderungen des Entgelts | Skonto oder Rabatt, wenn im Voraus vereinbart. |
Bei einem Gesamtbetrag bis 250 Euro brutto reicht die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV: dann genügen Ihr Name und Ihre Anschrift, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Rechnungsnummer und Kundenanschrift sind dort nicht vorgeschrieben. Das Tool oben schreibt immer die vollständige Fassung — die ist nie falsch.
19 %, 7 % oder § 13b — was gilt bei Ihnen?
7 % gilt für Montagearbeiten nicht
Hier liegt der häufigste Fehler, und er sieht harmlos aus. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist in Deutschland kein Arbeitssatz: er gilt für bestimmte Gegenstände und Leistungen, nicht für Handwerksarbeit an einer Wohnung. Wer auf die Montage einer Wärmepumpe 7 % schreibt, nennt einen Satz, den es für diese Leistung nicht gibt. Auf Arbeit am Bau gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
0 % bei Photovoltaik
Für die Lieferung und die Installation einer Photovoltaikanlage gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Die Bedingungen: die Anlage sitzt auf oder neben einer Wohnung oder einem Gebäude mit öffentlicher Funktion, sie hat höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister, und Ihr Kunde ist selbst der Betreiber. Sind die erfüllt, wählen Sie in der Zeile 0 % — das ist dann kein Rabatt, sondern der gesetzliche Satz.
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Erbringen Sie eine Bauleistung für einen anderen Betrieb, der selbst Bauleistungen erbringt, dann schuldet er die Umsatzsteuer und nicht Sie — § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus, sondern schreiben den Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf die Rechnung, zusammen mit der USt-IdNr. Ihres Auftraggebers. Setzen Sie oben das Häkchen, dann erledigt das Tool beides.
Diese Formulierung ist in § 14a Abs. 5 UStG wörtlich vorgeschrieben. Schreiben Sie nichts Schöneres hin: ein Prüfer sucht genau diesen Satz.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Auf die Rechnung gehört dann aber der Hinweis, warum keine ausgewiesen ist — § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG verlangt den Hinweis auf die Steuerbefreiung. Setzen Sie oben das Häkchen, dann steht er unter der Rechnung.
Die E-Rechnung kommt, und für Sie hat sie schon angefangen
Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder deutsche Unternehmer eine E-Rechnung empfangen können. Dafür müssen Sie nichts tun außer eine E-Mail-Adresse zu haben, die sie annimmt. Beim Versenden wird es ernst: ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle.
Eine PDF per E-Mail gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Rechnung. Was dann zählt, ist ein strukturiertes Format nach EN 16931 — in Deutschland XRechnung, oder ZUGFeRD als PDF mit eingebettetem XML. Diese Seite hier macht ein PDF, und das ist bis dahin in Ordnung. Danach brauchen Sie etwas, das die XML mitliefert.
Wie lange müssen Sie eine Rechnung aufbewahren?
Acht Jahre — § 14b Abs. 1 UStG. Das gilt für die Rechnungen, die Sie erhalten, und für Ihre eigenen Ausgangsrechnungen. Wichtig ist der Startpunkt: die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine Rechnung vom Februar 2026 läuft also bis Ende 2034 und nicht bis Februar 2034.
Die Frist stand früher auf zehn Jahren. Wenn Sie in einer älteren Quelle noch zehn lesen, ist die Quelle alt und nicht Sie im Irrtum.
Zwei Fälle, in denen nicht nur Sie aufbewahren müssen
Arbeiten Sie für einen Privatkunden an seinem Gebäude, muss er die Rechnung zwei Jahre aufbewahren — die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG). Und genau deshalb gehört auf Ihre Rechnung ein Hinweis auf diese Aufbewahrungspflicht: § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG verlangt ihn ausdrücklich „in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5“. Das ist kein Höflichkeitssatz, sondern eine der zehn Pflichtangaben — und die einzige, die viele Handwerker nicht auf dem Zettel haben, weil sie von der Pflicht des Kunden handelt.
Es geht um die steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an jemanden, der kein Unternehmer ist — oder der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG). Also der normale Auftrag beim Privatkunden zu Hause.
Rechnen Sie mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ab (§ 13b), dann gelten dieselben acht Jahre auch für Ihren Auftraggeber — § 14b Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 UStG. Umgekehrt gilt das genauso für Sie, wenn Sie selbst eine solche Rechnung bekommen: dass darauf keine Umsatzsteuer steht, verkürzt die Frist nicht.
Und dann fängt es erst an: bezahlt werden
Eine Rechnung zu schreiben ist der einfache Teil. Der unangenehme Teil ist die dritte Mahnung an jemanden, dem Sie nächste Woche wieder begegnen. Legen Sie deshalb schon beim Versenden fest, wann Sie erinnern, statt es hinterher zu entscheiden: eine freundliche Nachricht zwei Tage nach Fälligkeit, eine zweite nach einer Woche, danach anrufen. Wer das konsequent macht, wartet in der Praxis deutlich kürzer auf sein Geld — nicht weil die Mahnung so wirksam ist, sondern weil sie kommt.
Häufige Fragen
Was muss auf einer Rechnung stehen?
Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., Name und Anschrift Ihres Kunden, eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, das Liefer- oder Leistungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sowie Steuersatz und Steuerbetrag — oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Das steht in § 14 Abs. 4 UStG, und das Tool weist Sie darauf hin, wenn etwas davon fehlt.
Brauche ich eine USt-IdNr. oder reicht die Steuernummer?
Für eine Rechnung im Inland genügt eine von beiden. Eine USt-IdNr. brauchen Sie, sobald Sie an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land leisten — dann steht auch dessen Nummer auf der Rechnung. Wichtig: die USt-IdNr. beginnt mit DE und hat neun Ziffern; das ist nicht die Steuernummer Ihres Finanzamts.
Gilt für meine Arbeit der ermäßigte Satz von 7 %?
Für Handwerksarbeit an einer Wohnung nicht. Anders als der niederländische Satz von 9 % ist der deutsche ermäßigte Satz kein Arbeitssatz, sondern gilt für bestimmte Gegenstände. Auf Montage- und Reparaturarbeit gilt der Regelsteuersatz von 19 %. Eine Ausnahme ist der Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UStG.
Darf ich eine Rechnung nachträglich ändern?
Nein. Eine versendete Rechnung bleibt stehen, und Sie schreiben eine Korrekturrechnung, die auf die ursprüngliche Rechnungsnummer verweist. Danach senden Sie eine neue Rechnung mit dem richtigen Betrag.
Muss ich schon eine E-Rechnung schicken?
Noch nicht. Empfangen müssen Sie eine seit dem 1. Januar 2025 können. Versenden wird ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz Pflicht und ab dem 1. Januar 2028 für alle. Bis dahin ist eine PDF in Ordnung; danach braucht es ein strukturiertes Format nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD.
Wie lange muss ich eine Rechnung aufbewahren?
Acht Jahre, nach § 14b Abs. 1 UStG — sowohl die Rechnungen, die Sie erhalten, als auch Ihre eigenen Ausgangsrechnungen. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine Rechnung vom Februar 2026 läuft damit bis Ende 2034.
Muss mein Kunde die Rechnung auch aufbewahren?
Bei Arbeiten an einem Grundstück für einen Privatkunden: ja, zwei Jahre — § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG. Deshalb muss auf Ihrer Rechnung ein Hinweis auf diese Aufbewahrungspflicht stehen; das verlangt § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG. Rechnen Sie dagegen mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ab (§ 13b), gelten für Ihren Auftraggeber dieselben acht Jahre wie für Sie (§ 14b Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 UStG).
Gehört eine Unterschrift darunter?
Nein. Eine Rechnung muss nicht unterschrieben sein. Bei einem Angebot ist eine Zustimmung nützlich, aber auch dort genügt eine Bestätigung per E-Mail.
Soll sich diese Rechnung selbst nachfassen?
Mit Quandron entsteht die Rechnung aus dem Auftrag selbst, läuft die Rechnungsnummer von allein weiter und gehen Erinnerungen automatisch raus. Sie müssen nicht mehr danach schauen.
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